Quelle: RdL 2005, 179
Ergebnis: Hofeigenschaft nicht entfallen (anders noch die Vorstinstanz!)
aus den Gründen:
- nach dem Tode des Hofeigentümers im Jahre 1980 erbte die Erblasserin den Hof mit rd.
Quelle: RdL 2005, 179
Ergebnis: Hofeigenschaft nicht entfallen (anders noch die Vorstinstanz!)
aus den Gründen: