Allgemeiner Hinweis zu Gesetzestexten

Gesetzestexte der hier zitierten Normen werden vom Bundesministerium der Justiz im Internet zur Verfügung gestellt unter:

www.gesetze-im-internet.de

Dort ist es möglich durch anklicken des Gesetzes den Text einer Einzelnorm im Format html oder pdf abzurufen. Der komplette Gesetzestext wird dort zusätzlich auch als pdf-Datei zum Download angeboten.

Die Gesetze werden dort mit den entsprechenden Abkürzungen aufgelistet, z.B. HöfeO für Höfeordnung, BGB für Bürgerliches Gesetzbuch, BewG für das Bewertungsgesetz.

Nachfolgend werden nur einzelne Normen / Paragraphen wiedergegeben.