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HöfeO, § 13 Nachabfindung

§ 13 Ergänzung der Abfindung wegen Wegfalls des höferechtlichen Zwecks (1) Veräußert der Hoferbe innerhalb von zwanzig Jahren nach dem Erbfall den Hof, so können die nach § 12 Berechtigten unter Anrechnung einer bereits empfangenen Abfindung die Herausgabe des erzielten Erlöses zu dem Teil Weiterlesen [...]

OLG Hamm, Beschluss vom 9.4.2002, Az. 10 W 1/02

Quelle: AgrarR / AUR 2003, 127 Sachverhalt in Kürze: Dem Übernehmer wurde der Hof mit Übergabevertrag übertragen, eine Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts lag vor. Später machten die weichenden Erben Nachabfindungsansprüche gegen den Übernehmer / Hoferben geltend: Dieser verteidigte Weiterlesen [...]