Quelle: AgrarR / AUR 2000, 298 = NJW-RR 2000, 1601
aus den Gründen:
Baut der Hoferbe ehemals landwirtschaftliche Gebäude zu Mietwohnungen um, so liegt eine landwirtschaftsfremde Nutzung vor, die eine Nachabfindung auslösen kann.… weiterlesen
Quelle: AgrarR / AUR 2000, 298 = NJW-RR 2000, 1601
aus den Gründen:
Baut der Hoferbe ehemals landwirtschaftliche Gebäude zu Mietwohnungen um, so liegt eine landwirtschaftsfremde Nutzung vor, die eine Nachabfindung auslösen kann.… weiterlesen