1. Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten nach der Höfeordnung
§ 14 der Höfeordnung befasst sich ausschließlich mit der Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten. Regelmäßig steht der Hof im Alleineigentum eines Ehegatten und der andere Ehegatte ist „eingeheiratet“.… weiterlesen
