OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2005, 7 W 20/05

Quelle: RdL 2006, 69

Problemkreis: Hofübergabevertrag und (u.a.) später drohende Insolvenz des Hofübernehmers

1. Sachverhalt (Auszugsweise)

Es wurde ein Übergabevertrag geschlossen. Der Hofübernehmer betrieb bereits vor Abschluss des Übergabevertrages ein weiteres gewerbliches Unternehmen (Sand- u. Kiesabbau). Nach Abschluss des (Hof-) Übergabevertrages kam es zum "Zerwürfnis" zwischen Übergeber und Übernehmer und es folgten diverse Rechtsstreitigkeiten, weil der Übergeber die Hofübergabe bereute. Wegen erheblicher Schulden des Übernehmers aus dem gewerblichen Unternehmen drohte die Zwangsvollstreckung in den Hof durch eine Bank. In diesem Verfahren beantragte der Übergeber die Rückübertragung des Hofes aus verschiedenen Gründen, u.a. wegen Widerrufs der Schenkung wegen Zweckverfehlung und Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

2. aus den Entscheidungsgründen

Kommt es zu einer Hofübergabe im Wege der vorweggenommenen (Hof-) Erbfolge, so trägt der Übergeber das Risiko, dass der Übernehmer trotz der Bewirtschaftung des Hofes diesen aus wirtschaftlichen Gründen nicht halten kann. Hier sei auch zu berücksichtigen, dass dem Übergeber bei Abschluss des Hofübergabevertrages bekannt gewesen sei, dass der Übernehmer neben der Landwirtschaft auch ein gewerbliches Unternehmen betrieben habe.