Der Bauer / Landwirt in Nordwestdeutschland (NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg) hat bei der Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes verschiedene Möglichkeiten, wie sein Betrieb auf seinen favorisierten Erben übergehen kann:
- die Vererbung seines Hofes nach der Höfeordnung (HöfeO) ,
- Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes nach den Regeln des Landguterbrechts (§§ 2049, 2312 BGB) , wobei der Betrieb mit dem (betriebswirtschaftlichen) Ertragswert zu bewerten ist,
- Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes – wie auch seines übrigen Vermögens – nach dem BGB (Bewertung des Betriebes nach dem Verkehrswert ).