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HöfeO, § 17 Übergabevertrag

§ 17 Übergabevertrag
(1) Bei der Übergabe des Hofes an den Hoferben im Wege der vorweggenommenen Hoferbfolge finden die Vorschriften des § 16 entsprechende Anwendung.

(2) Übergibt der Eigentümer den Hof an einen hoferbenberechtigten Abkömmling, so gilt zugunsten der anderen Abkömmlinge der Erbfall hinsichtlich des Hofes mit dem Zeitpunkt der Übertragung als eingetreten.… weiterlesen

OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2005 – 7 W 85/04

Quelle: RdL 2006, 45

Problemkreis: Hofübergabevertrag und Zustimmungsvorbehalt bei Veräußerungen und Belastungen, Rückübertragungsklausel

1. Sachverhalt

Im Hofübergabevertrag / Übergabevertrag vereinbarten die Parteien ursprünglich, dass Veräußerungen und Belastungen der Grundstücke des Hofes nur mit Zustimmung des Hofübergebers zulässig seien: Im Falle der Zuwiderhandlung sollte der Hof zurückübertragen werden, der Rückübertragungsanspruch sollte durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert werden.… weiterlesen

OLG Hamm, Beschluss vom 9.4.2002, Az. 10 W 1/02

Quelle: AgrarR / AUR 2003, 127

Sachverhalt in Kürze:

Dem Übernehmer wurde der Hof mit Übergabevertrag übertragen, eine Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts lag vor.

Später machten die weichenden Erben Nachabfindungsansprüche gegen den Übernehmer / Hoferben geltend: Dieser verteidigte sich damit, dass zum Zeitpunkt der Hofübergabe kein Hof im Sinne der Höfeordnung vorgelegen habe.… weiterlesen