Mit Übergabevertrag, Übertragsvertrag oder Übertragungsvertrag ist in der Praxis dasselbe gemeint: Die lebzeitige Übertragung (des landwirtschaftlichen Betriebes) auf den Erben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
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Mit Übergabevertrag, Übertragsvertrag oder Übertragungsvertrag ist in der Praxis dasselbe gemeint: Die lebzeitige Übertragung (des landwirtschaftlichen Betriebes) auf den Erben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
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§ 14 Stellung des überlebenden Ehegatten
(1) Dem überlebenden Ehegatten des Erblassers steht, wenn der Hoferbe ein Abkömmling des Erblassers ist, bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Hoferben die Verwaltung und Nutznießung am Hof zu.… weiterlesen
1. Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten nach der Höfeordnung
§ 14 der Höfeordnung befasst sich ausschließlich mit der Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten. Regelmäßig steht der Hof im Alleineigentum eines Ehegatten und der andere Ehegatte ist „eingeheiratet“.… weiterlesen