Hervorgehobener Beitrag

Willkommen

Willkommen auf dem Portal Höfeordnung mit Informationen rund um das Thema landwirtschaftliches Erbrecht.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Erbrechts, insbesondere der Höfeordnung, habe ich die sich häufig wiederholenden Fragen zu Begriffen und Fragestellungen von Mandanten oder Teilnehmern an meinen Vorträgen in einzelne Beiträge aufgeteilt.… weiterlesen

HöfeO, § 1 (Fassung ab 01.01.2025)

§ 1 Begriff des Hofes

(1) Hof im Sinne dieses Gesetzes ist eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten (Ehegattenhof) steht oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehört, sofern für sie ein Grundsteuerwert von mindestens 54 000 Euro festgesetzt wurde.… weiterlesen

Landwirtschaft – heute

Anhand der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen zur Landwirtschaft, konkret anhand der Agrarstrukturerhebung 2016, lässt sich für das Landwirtschaftserbrecht folgendes ableiten. (Diese Statistiken können über www.destatis.de… weiterlesen

Höfeordnung oder BGB (Ertragswert / Verkehrswert)?

Der Bauer / Landwirt in Nordwestdeutschland (NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg) hat bei der Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes verschiedene Möglichkeiten, wie sein Betrieb auf seinen favorisierten Erben übergehen kann:

  1. die Vererbung seines Hofes nach der Höfeordnung (HöfeO) ,
  2. Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes nach den Regeln des Landguterbrechts (§§ 2049, 2312 BGB) , wobei der Betrieb mit dem (betriebswirtschaftlichen) Ertragswert zu bewerten ist,
  3. Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes – wie auch seines übrigen Vermögens – nach dem BGB (Bewertung des Betriebes nach dem Verkehrswert ).
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