Archiv der Kategorie: Entscheidungen

OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2006, Az. 10 W 33/06

Quelle: AUR 2007, 101

Themenkreis: Abzugspositionen vom Erlös aus der Veräußerung

aus den Entscheidungsgründen:

  • nach § 13 Abs. 5 S. 1 HöfeO sind vom Bruttoerlös auch Steuern als öffentliche Abgaben abzugsfähig;
  • vom Bruttoerlös der nachabfindungspflichtigen Veräußerung von Grundstücken sind die Einkommensteuern des Hoferben abzuziehen, die aus den bei der Veräußerung realisierten Entnahmegewinnen resultieren
  • auch Steuerberatungskosten, die durch eine nachabfindungspflichtige Veräußerung verursacht werden können als Abzug aus Billigkeitsgesichtspunkten (§ 13 Abs.
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OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2005 – 7 W 85/04

Quelle: RdL 2006, 45

Problemkreis: Hofübergabevertrag und Zustimmungsvorbehalt bei Veräußerungen und Belastungen, Rückübertragungsklausel

1. Sachverhalt

Im Hofübergabevertrag / Übergabevertrag vereinbarten die Parteien ursprünglich, dass Veräußerungen und Belastungen der Grundstücke des Hofes nur mit Zustimmung des Hofübergebers zulässig seien: Im Falle der Zuwiderhandlung sollte der Hof zurückübertragen werden, der Rückübertragungsanspruch sollte durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert werden.… weiterlesen