Anhand der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen zur Landwirtschaft, konkret anhand der Agrarstrukturerhebung 2016, lässt sich für das Landwirtschaftserbrecht folgendes ableiten. (Diese Statistiken können über www.destatis.de… weiterlesen
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Der enttäuschte Hofanwärter
Unter diese Bezeichnung kann man in der Praxis verschiedene Szenarien fassen:
1. Der Sohn des Hofeigentümers ist Pächter des Betriebes und erfährt später nach dem Tod des Vaters, dass dieser seinen Bruder zum Hoferben eingesetzt hat.… weiterlesen
Übergabevertrag / Hofübergabe
Mit Übergabevertrag, Übertragsvertrag oder Übertragungsvertrag ist in der Praxis dasselbe gemeint: Die lebzeitige Übertragung (des landwirtschaftlichen Betriebes) auf den Erben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
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Höfeordnung oder BGB (Ertragswert / Verkehrswert)?
Der Bauer / Landwirt in Nordwestdeutschland (NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg) hat bei der Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes verschiedene Möglichkeiten, wie sein Betrieb auf seinen favorisierten Erben übergehen kann:
- die Vererbung seines Hofes nach der Höfeordnung (HöfeO) ,
- Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes nach den Regeln des Landguterbrechts (§§ 2049, 2312 BGB) , wobei der Betrieb mit dem (betriebswirtschaftlichen) Ertragswert zu bewerten ist,
- Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes – wie auch seines übrigen Vermögens – nach dem BGB (Bewertung des Betriebes nach dem Verkehrswert ).
Entstehung der Höfeordnung
Die Höfeordnung (HöfeO) unter dieser Bezeichnung geht zurück auf das Jahr 1947:
Ausgangspunkt ist zunächst die Zeit des Nationalsozialismus. Im Streben nach weiterer Rechtsvereinheitlichung, wie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum 01.01.1900 begonnen, wurde auch das „Landwirtschafts(erb)recht“ für ganz Deutschland einheitlich im Reichserbhofgesetz (REG) vom 29.09.1933 geregelt.… weiterlesen
Absicherung des Ehegatten
1. Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten nach der Höfeordnung
§ 14 der Höfeordnung befasst sich ausschließlich mit der Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten. Regelmäßig steht der Hof im Alleineigentum eines Ehegatten und der andere Ehegatte ist „eingeheiratet“.… weiterlesen
Testament / Erbvertrag
Die Höfeordnung (HöfeO) enthält für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag, keine besonderen Regelungen. Der Erblasser kann also nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Testament errichten (privatschriftlich oder notariell) oder einen notariell zu beurkundenden Erbvertrag mit dem Hoferben schließen.… weiterlesen