Archiv der Kategorie: Beiträge

Landwirtschaft – heute

Anhand der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen zur Landwirtschaft, konkret anhand der Agrarstrukturerhebung 2016, lässt sich für das Landwirtschaftserbrecht folgendes ableiten. (Diese Statistiken können über www.destatis.de… weiterlesen

Höfeordnung oder BGB (Ertragswert / Verkehrswert)?

Der Bauer / Landwirt in Nordwestdeutschland (NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg) hat bei der Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes verschiedene Möglichkeiten, wie sein Betrieb auf seinen favorisierten Erben übergehen kann:

  1. die Vererbung seines Hofes nach der Höfeordnung (HöfeO) ,
  2. Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes nach den Regeln des Landguterbrechts (§§ 2049, 2312 BGB) , wobei der Betrieb mit dem (betriebswirtschaftlichen) Ertragswert zu bewerten ist,
  3. Vererbung seines landwirtschaftlichen Betriebes – wie auch seines übrigen Vermögens – nach dem BGB (Bewertung des Betriebes nach dem Verkehrswert ).
weiterlesen

Entstehung der Höfeordnung

Die Höfeordnung (HöfeO) unter dieser Bezeichnung geht zurück auf das Jahr 1947:

Ausgangspunkt ist zunächst die Zeit des Nationalsozialismus. Im Streben nach weiterer Rechtsvereinheitlichung, wie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum 01.01.1900 begonnen, wurde auch das „Landwirtschafts(erb)recht“ für ganz Deutschland einheitlich im Reichserbhofgesetz (REG) vom 29.09.1933 geregelt.… weiterlesen

Absicherung des Ehegatten

1. Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten nach der Höfeordnung

§ 14 der Höfeordnung befasst sich ausschließlich mit der Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten. Regelmäßig steht der Hof im Alleineigentum eines Ehegatten und der andere Ehegatte ist „eingeheiratet“.… weiterlesen

Testament / Erbvertrag

Die Höfeordnung (HöfeO) enthält für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag, keine besonderen Regelungen. Der Erblasser kann also nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Testament errichten (privatschriftlich oder notariell) oder einen notariell zu beurkundenden Erbvertrag mit dem Hoferben schließen.… weiterlesen