Quelle: RdL 2004, 153
Ergebnis: Hofeigenschaft bejaht / nicht weggefallen
Sachverhalt in Kürze:
5 ha Hof, Grundstück der Hofstelle wird veräußert und eine Gaststätte wird errichtet auf hofzugehörigem Grundstück; verpachtete Flächen werden zur Pensionspferdehaltung genutzt
aus den Entscheidungsgründen:
- Betrieb als landwirtschaftlicher Nebenerwerb mit Pensionspferdehaltung ist Landwirtschaft im Sinne der HöfeO
- Verlust der Hofeigenschaft ist auch durch Übertragung der Hofstelle und anschließende Errichtung einer Gaststätte nicht verloren gegangen, da der Hofvermerk noch eingetragen blieb (§ 1 Abs. 3 S. 2 HöfeO)