OLG Hamm, Beschluss vom 5.11.2002, Az. 10 W 10/02

Quelle: RdL 2004, 153

Ergebnis: Hofeigenschaft bejaht / nicht weggefallen

Sachverhalt in Kürze:

5 ha Hof, Grundstück der Hofstelle wird veräußert und eine Gaststätte wird errichtet auf hofzugehörigem Grundstück; verpachtete Flächen werden zur Pensionspferdehaltung genutzt

aus den Entscheidungsgründen:

  • Betrieb als landwirtschaftlicher Nebenerwerb mit Pensionspferdehaltung ist Landwirtschaft im Sinne der HöfeO
  • Verlust der Hofeigenschaft ist auch durch Übertragung der Hofstelle und anschließende Errichtung einer Gaststätte nicht verloren gegangen, da der Hofvermerk noch eingetragen blieb (§ 1 Abs. 3 S. 2 HöfeO)