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Übergabevertrag

Bereits zu seinen Lebzeiten kann der Erblasser den Hof auf den Hoferben über­tra­gen durch einen notariell zu beurkundenden Übergabevertrag.

Verschiedentlich hört man auch die Begriffe "Hofübergabevertrag" oder "Übertragungsvertrag" oder "Übertragsvertrag".… weiterlesen