Nach dem Grundgedanken der HöfeO kann nur eine Person Eigentümer eines Hofes sein oder nur eine Person Erbe eines Hofes werden.
Ausnahmsweise können aber auch Ehegatten und damit also 2 Personen Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO sein, z.B.… weiterlesen
Der Ehegattenhofvermerk ist – wie schon der wohl häufiger verbreitete Hofvermerk – eine Eintragung auf dem Grundbuchblatt des Hofes und lautet „Ehegattenhof im Sinne der Höfeordnung.… weiterlesen
Für landwirtschaftliche Betriebe setzt das Finanzamt einen Einheitswert fest und erteilt einen Einheitswertbescheid. Der Einheitswert ist ein steuerlicher Ertragswert, der aber auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1.1.1964 nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt wird.… weiterlesen
Für den Hof erteilt das Landwirtschaftsgericht einen „besonderen Erbschein“ in Form des „Hoffolgezeugnisses“ und daneben bzw. in derselben Urkunde den „regulären“ Erbschein für das hoffreie Vermögen.… weiterlesen
Nach § 2346 Abs. 1 BGB können Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Dieser Verzicht kann auch auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden (§ 2346 Abs.… weiterlesen
Der Ertragswert im Sinne der §§ 2049, 2312 BGB und des § 16 Abs. 1 GrdstVG spielt unter Anwendung der HöfeO keine Rolle.
Kommt die HöfeO nicht zur Anwendung, so kann sich die Höhe der Erb- und Pflichtteilsansprüche nach dem Ertragswert richten, wenn die Voraussetzungen eines Landgutes vorliegen.… weiterlesen