Der Begriff „Landgut“ stammt aus den Sonderregelungen der Erbfolge in einen landwirtschaftlichen Betrieb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und stellt dort eine Privilegierung des Übernehmers dar, weil Erb- und Pflichtteilsansprüche anstelle des Verkehrswertes anhand des Ertragswertes zu berechnen sind.… weiterlesen