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Landgut (BGB)

Der Begriff „Landgut“ stammt aus den Sonderregelungen der Erbfolge in einen landwirtschaftlichen Betrieb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und stellt dort eine Privilegierung des Übernehmers dar, weil Erb- und Pflichtteilsansprüche anstelle des Verkehrswertes anhand des Ertragswertes zu berechnen sind.… weiterlesen

Lebenspartnerhof

Seit dem 26.11.2015 gibt es durch den neu eingefügten § 19 HöfeO als Gegenstück zum Ehegattenhof auch den Lebenspartnerhof, also einen Hof, der im Eigentum zweier Lebenspartner steht.… weiterlesen