Es ist ein alter Brauch in der Landwirtschaft, dass die überlebende Witwe – oder der überlebende Witwer – nach dem Tode des Hofeigentümers – oder Hofeigentümerin – auf dem Hof durch ein Altenteil versorgt wird. Welchen konkreten Inhalt ein solches Altenteil hat, ist im Gesetz (§ 14 Abs. 2 S. 1 HöfeO) nicht näher definiert, weil sich Art und Umfang des Altenteils nach dem jeweiligen Einzelfall zu richten haben: Es kommt darauf an, was der Betrieb für das Altenteil im Einzelfall „entbehren“ bzw. „leisten“ kann. Allgemein lässt sich aber sagen, dass regelmäßig zum Altenteil ein Recht zum Wohnen auf dem Hof gehört und darüber hinaus auch ein Baraltenteil (Bargeld), und auch Hege und Pflege (etc.) dazu gehören können.
Neben § 14 Abs. 2 HöfeO ist das Altenteilsrecht überwiegend landesrechtlich geregelt (Art. 96, 218 EBGBG): Überwiegend in den Ausführungsgesetzen zum BGB, wie z.B. im Preußischen Ausführungsgesetz zum BGB.
Gerade weil das Gesetz für den Einzelfall keine konkreten Vorgaben machen kann, sollte der Hofeigentümer in einer letztwilligen Verfügung ein solches Altenteil für den Ehegatten konkreter ausgestalten: Das vermeidet regelmäßig später nach dem Erbfall Streit zwischen dem Hoferben und dem überlebenden Ehegatten über Art und Umfang des Altenteils.
In alten Übergabeverträgen oder Testamenten ist häufig noch zu lesen, dass der Hoferbe an den / die Altenteiler u.a. Leistungen wie Brot, Milch, Eier (wöchentlich) oder 1/2 Schwein pro Halbjahr kostenlos zur Versorgung des Haushalts des Altenteilers zur Verfügung zu stellen hat. Über solche Vereinbarungen kann man sicherlich schmunzeln, da heute anstelle solcher Naturalleistungen regelmäßig ein Baraltenteil vereinbart wird. Hinter solchen Vereinbarungen steckt aber eine durchaus interessante Erwägung: In früheren Zeiten konnte die Belastung des Hofes mit solchen Naturalleistungen so gering wie möglich gehalten werden, weil der Hoferbe regelmäßig solche Produkte ohnehin auf dem Hof erwirtschaftete und daher kostengünstig – quasi zum Erzeugerpreis / Herstellungspreis – zur Verfügung stellen konnte.
Heute sieht das Bild der Landwirtschaft dagegen völlig anders aus, weil die Betriebe häufig spezialisiert sind auf bestimmte Bereiche, wie z.B. Ackerbau oder Schweinemast, so dass nur noch wenige Naturalleistungen und Lebensmittel aus der Bewirtschaftung des Hofes zur Versorgung des Haushalts des Altenteilers zur Verfügung gestellt werden könnten.
(C) 8/2008 – 11.2011 Dr. Jobst-Ulrich Lange