Ehegattenhofvermerk Der Ehegattenhofvermerk ist – wie schon der wohl häufiger verbreitete Hofvermerk – eine Eintragung auf dem Grundbuchblatt des Hofes und lautet „Ehegattenhof im Sinne der Höfeordnung. Eingetragen am …“ (§ 6 Abs. 2 HöfeVfO).