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Eh Ei Er

Ehegattenhofvermerk

Der Ehegattenhofvermerk ist – wie schon der wohl häufiger verbreitete Hofvermerk – eine Eintragung auf dem Grundbuchblatt des Hofes und lautet „Ehegattenhof im Sinne der Höfeordnung. Eingetragen am …“ (§ 6 Abs. 2 HöfeVfO).