Archive

Höfeordnung / HöfeO

Die Höfeordnung (HöfeO) ist ein Sondererbrecht, das in den Ländern der ehemaligen britischen Zone gilt, nämlich den Ländern NRW, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Ziel dieses Sondererbrechts ist es, die Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Erbfalle durch eine Realteilung zu verhindern: Im Falle des Todes des Hofeigentümers soll nur eine Person den Hof (unmittelbar) erben und fortführen, damit der Hof in seinem Bestand und seiner Größe nicht durch  Erbauseinandersetzung geteilt und dadurch „verkleinert“ werden muss.… weiterlesen