Höfeordnung / HöfeO

Die Höfeordnung (HöfeO) ist ein Sondererbrecht, das in den Ländern der ehemaligen britischen Zone gilt, nämlich den Ländern NRW, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Ziel dieses Sondererbrechts ist es, die Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Erbfalle durch eine Realteilung zu verhindern: Im Falle des Todes des Hofeigentümers soll nur eine Person den Hof (unmittelbar) erben und fortführen, damit der Hof in seinem Bestand und seiner Größe nicht durch  Erbauseinandersetzung geteilt und dadurch „verkleinert“ werden muss.

Die HöfeO in der ursprünglichen Fassung vom 24.4.1947 war zunächst „Besatzungsrecht“ in der Britischen Zone. Heute gilt die HöfeO als partielles Bundesrecht fort, d.h. Bundesrecht, das eben nicht bundesweit sondern nur in einigen Bundesländern fortgilt. Zur Entstehung der Höfeordnung s. auch Beiträge / Entstehung der Höfeordnung.

In anderen (Bundes-) Ländern gelten teilweise andere Anerbenrechte, wie z.B. in Bremen das Bremische Höfegesetz, oder keine besonderen Anerbenrechte, wie z.B. in Bayern.