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weichender Erbe / weichende Erben

Weichende Erben sind die Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind. Das sind regelmäßig die Geschwister des Hoferben sowie der (überlebende) Ehegatte des Erblassers.

Anstelle einer Beteiligung an der Substanz des Hofes haben die weichenden Erben einen Anspruch auf Abfindung gegen den Hoferben, regelmäßig in Form von Geld (s.… weiterlesen