Nach dem Hofeswert bemisst sich die Höhe der Abfindung weichender Erben. Der Hofeswert ist der eineinhalbfache Einheitswert (s.o.). Da bereits der Einheitswert nach heutigen Wertverhältnissen weit unter dem Verkehrswert liegt, fällt die an die weichenden Erben zu zahlende Abfindung sehr niedrig aus.… weiterlesen