Hoferbe ist die Person, dem der Hof als Teil Erbschaft allein kraft Gesetzes (s. Hoferbfolge) zufällt.
Der Hoferbe kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder vom Erblasser aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament / Erbvertrag) oder auch durch den Hofübergabevertrag zu Lebzeiten des Erblassers zum Hoferben bestimmt werden.… weiterlesen
Der Hof (im Sinne der HöfeO) fällt als Teil der Erbschaft kraft Gesetzes nur einem der Erben zu, dem Hoferben (§ 4 HöfeO): Das wird als Hoferbfolge bezeichnet im Gegensatz zu der nach dem BGB häufig entstehenden Erbengemeinschaft (Gesamthandsgmeinschaft / ungeteilten Erbengemeinschaft).… weiterlesen
Nach § 1 Abs. 4 HöfeO verliert die landwirtschaftliche Besitzung die Eigenschaft als Hof, wenn der Hofeigentümer die negative Hoferklärung abgibt, also der Hofeigentümer erklärt, dass seine Besitzung nicht mehr Hof im Sinne der Höfeordnung sein soll und anschließend der Hofvermkerk im Grundbuch gelöscht wird.… weiterlesen
Verschiedentlich hört man, dass ein Hof in die "Höferolle eingetragen" sei.
Das erweckt den Eindruck, es gebe ein "Register" mit der Bezeichnung "Höferolle". Ein solches Register existiert aber nicht im Geltungsbereich der Höfeordnung. … weiterlesen