Hoferbe ist die Person, dem der Hof als Teil Erbschaft allein kraft Gesetzes (s. Hoferbfolge) zufällt.
Der Hoferbe kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder vom Erblasser aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament / Erbvertrag) oder auch durch den Hofübergabevertrag zu Lebzeiten des Erblassers zum Hoferben bestimmt werden.