Hofeigenschaft bezeichnet den „Status“ / Zustand, dass ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist. Ist der Hofvermerk eingetragen, so begründet das die Vermutung, dass eine „intakte“ landwirtschaftliche Betriebseinheit (im Sinne der HöfeO) vorliegt.… weiterlesen
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Höfeordnung / HöfeO
Die Höfeordnung (HöfeO) ist ein Sondererbrecht, das in den Ländern der ehemaligen britischen Zone gilt, nämlich den Ländern NRW, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Ziel dieses Sondererbrechts ist es, die Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Erbfalle durch eine Realteilung zu verhindern: Im Falle des Todes des Hofeigentümers soll nur eine Person den Hof (unmittelbar) erben und fortführen, damit der Hof in seinem Bestand und seiner Größe nicht durch Erbauseinandersetzung geteilt und dadurch „verkleinert“ werden muss.… weiterlesen
Hoferbe
Hoferbe ist die Person, dem der Hof als Teil Erbschaft allein kraft Gesetzes (s. Hoferbfolge) zufällt.
Der Hoferbe kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder vom Erblasser aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament / Erbvertrag) oder auch durch den Hofübergabevertrag zu Lebzeiten des Erblassers zum Hoferben bestimmt werden.… weiterlesen
Hoferbfolge
Der Hof (im Sinne der HöfeO) fällt als Teil der Erbschaft kraft Gesetzes nur einem der Erben zu, dem Hoferben (§ 4 HöfeO): Das wird als Hoferbfolge bezeichnet im Gegensatz zu der nach dem BGB häufig entstehenden Erbengemeinschaft (Gesamthandsgmeinschaft / ungeteilten Erbengemeinschaft).… weiterlesen
Hoferklärung
Nach § 1 Abs. 4 HöfeO verliert die landwirtschaftliche Besitzung die Eigenschaft als Hof, wenn der Hofeigentümer die negative Hoferklärung abgibt, also der Hofeigentümer erklärt, dass seine Besitzung nicht mehr Hof im Sinne der Höfeordnung sein soll und anschließend der Hofvermkerk im Grundbuch gelöscht wird.… weiterlesen
Höferolle
Verschiedentlich hört man, dass ein Hof in die "Höferolle eingetragen" sei.
Das erweckt den Eindruck, es gebe ein "Register" mit der Bezeichnung "Höferolle". Ein solches Register existiert aber nicht im Geltungsbereich der Höfeordnung. … weiterlesen
Hofeswert
Nach dem Hofeswert bemisst sich die Höhe der Abfindung weichender Erben. Der Hofeswert ist der eineinhalbfache Einheitswert (s.o.). Da bereits der Einheitswert nach heutigen Wertverhältnissen weit unter dem Verkehrswert liegt, fällt die an die weichenden Erben zu zahlende Abfindung sehr niedrig aus.… weiterlesen